Rückerstattung von digitalen Gütern
Sehr geehrter Apple Kundendienst,
Bedauerlicherweise musste ich in der Vergangenheit negative Erfahrungen mit der Bearbeitung von Rückerstattungen durch Ihr Unternehmen machen. Bereits vor einiger Zeit wurde mir die Erstattung mehrerer über Ihre Dienste erworbener digitaler Güter und Dienstleistungen verweigert. In diesen Fällen – ebenso wie im aktuellen Sachverhalt – erfolgte der Vertragsabschluss durch eine geschäftsunfähige Person. Trotz mehrfacher Aufforderung haben Sie eine Erstattung abgelehnt, ohne jegliche Begründung vorzulegen. Ich fordere Sie daher erneut auf, sich an die geltende Rechtslage zu halten und die mir rechtmäßig zustehenden Vermögenswerte unverzüglich zurückzuerstatten.
der vermeintlich abgeschlossene Kaufvertrag, auf dessen Wirksamkeit Sie sich in Ihrer "Argumentation" zu stützen scheinen, hat tatsächlich nie Rechtswirksamkeit entfaltet. Vielmehr ist er mangels der erforderlichen Voraussetzungen nicht zustande gekommen. Es fehlt insbesondere an der Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen (§§ 145 ff. BGB). Wie bereits dargelegt, wurde der In-App-Kauf nicht von mir, sondern von einer geschäftsunfähigen Person i.S.d. § 104 Nr. 1 BGB getätigt. Gem. § 105 Abs. 1 BGB ist eine von einer geschäftsunfähigen Person abgegebene Willenserklärung nichtig. Folglich existiert keine vertragliche Grundlage für die von Ihnen erlangte Zahlung. Daraus folgt ein Bereicherungsrechtlicher Anspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB meinerseits. Sie sind demnach verpflichtet, die ohne rechtlichen Grund erlangte Leistung an mich als ursprünglichen Eigentümer zurückzuerstatten.
Sollten Sie meinen Anspruch bereits geprüft und zu dem Ergebnis gekommen sein, dass keine Rückerstattung veranlasst wird, weise ich darauf hin, dass dies nicht Ihrer freien Entscheidung unterliegt. Maßgeblich ist die Rechtslage nach deutschem Zivilrecht, die eine Herausgabepflicht in Fällen ungerechtfertigter Bereicherung ausdrücklich vorsieht.
Sollten Sie weiterhin davon absehen, den Vorgaben des in Deutschland geltenden Rechts nachzukommen, erwarte ich eine ausführliche Begründung für diese Entscheidung. Diese Begründung hat sich auf konkrete Rechtsnormen zu stützen und sollte nicht lediglich auf einer unternehmensinternen Bewertung oder Ermessensentscheidung beruhen.
Mit freundlichen Grüßen
iPhone 11